Pflichtteil
Pflichtteil ist der Teil des Nachlasses, auf den bestimmte Familienangehörige trotz Ausschlusses von der Erbfolge einen Anspruch haben. Ein Pflichtteilsanspruch können haben der Ehegatte oder der Lebenspartner und die Kinder des Erblassers. Sind seine Kinder vorhanden, können auch die Eltern des Erblassers einen Pflichtteilsanspruch haben. Der Pflichtteilsanspruch ist ein reiner Geldanspruch gegen den Nachlass und beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.