Auslegung
Durch Auslegung ist der Inhalt von letztwilligen Verfügungen zu ermitteln. Nach den allgemeinen Grundsätzen ist der Inhalt hierbei nicht an dem buchstäblichen Sinn, sondern an dem tatsächlichen Willen des Erblassers festzumachen. Hierbei ist bei Verfügungen von Todes wegen eine wohlwollende Auslegung vorzunehmen, um die Wirksamkeit eines Testaments zu erhalten. Für viele Punkte enthält das Gesetz Auslegungsregeln, die Zweifelsfälle entscheiden können