Kanzlei für Erbrecht

Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund in Meersburg am Bodensee

Gibt es im Todesfall mehrere Erben, so bilden diese eine Erbengemeinschaft. Bis zur Auseinandersetzung des Nachlasses wird der Nachlass gemeinsam verwaltet. Während des Bestehens der Erbengemeinschaft stehen die Erlöse des Nachlasses den Miterben anteilig zu. Ebenso dürfen die Miterben den Nachlass gemeinsam nutzen. Besondere Regeln gelten dann, wenn zum Nachlassvermögen ein Unternehmen gehört. In diesem Falle wird das Erbrecht vom Gesellschaftsrecht teilweise überlagert, soweit sich hier Widersprüche ergeben.

Kontakt

Rechtsanwalt
JUDr. Heinz Tausendfreund
Daisendorfer Str. 10
88709 Meersburg

Telefon: 07532 - 43399-23
Telefax: 07532 - 43391-0

Email senden

Weitere Rechtsgebiete

Öffnungszeiten

Sekretariat

Mo - Fr. von 08.00 - 12.00 Uhr
Mo - Fr. von 13.00 - 17.00 Uhr

Downloads

Please publish modules in offcanvas position.