Erbschaftskauf
Durch den Erbschaftskauf erwirbt ein Dritter vom Erben die Erbschaft in ihrer Gesamtheit. Bei einem Miterben erwirbt er dessen Anteil. Mit dem Erwerb übernimmt der Erbschaftskäufer auch die gesamten Nachlassverbindlichkeiten, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Erbschaftskauf bedarf der notariellen Beurkundung.