Erbschaftsteuer
Der Erwerb durch Erbschaft unterliegt der Erbschaftsteuer. Besteuert wird die Bereicherung des jeweiligen Erben. Die Nachlassverbindlichkeiten sind deshalb ebenso wie die Kosten der Nachlassabwicklung, der Befriedigung von Vermächtnissen und Pflichtteilsansprüchen in Abzug zu bringen. Als Wert wird in Zukunft der Verkehrswert zugrunde zu legen sein. Kleinere Positionen, etwa des Hausrates, bleiben weitgehen steuerfrei.