Ersatzerbe
Ersatzerbe ist der Erbe, der nur dann zum Zuge kommt, wenn der eigentliche Erbe vor dem Tode wegfällt. Für bestimmte Konstellationen enthält das Gesetz Auslegungsregeln für eine Ersatzerbfolge. So ist ein Abkömmling Ersatzerbe seiner Eltern, ein Nacherbe Ersatzerbe des Vorerben.