Kanzlei für Erbrecht

Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund in Meersburg am Bodensee

Unter dem Inventar versteht man ein Verzeichnis aller beim Erbfall vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten. In dem Inventar müssen auch solche Rechte und Verbindlichkeiten angegeben werden, die beim Erbfall durch Vereinigung untergehen. Das Inventar muss auch eine Beschreibung der Nachlassgegenstände beinhalten und den Wert angeben. Wird das Inventar beim Nachlassgericht eingereicht, können sich die Gläubiger eine Übersicht über den Nachlass verschaffen. Der Erbe kann hierdurch erreichen, dass seine Haftung auf den im Inventar angegeben Nachlass beschränkt werden kann. Das Inventar muss durch das Nachlassgericht oder einen Notar aufgenommen werden.

Kontakt

Rechtsanwalt
JUDr. Heinz Tausendfreund
Daisendorfer Str. 10
88709 Meersburg

Telefon: 07532 - 43399-23
Telefax: 07532 - 43391-0

Email senden

Weitere Rechtsgebiete

Öffnungszeiten

Sekretariat

Mo - Fr. von 08.00 - 12.00 Uhr
Mo - Fr. von 13.00 - 17.00 Uhr

Downloads

Please publish modules in offcanvas position.