Kanzlei für Erbrecht

Rechtsanwalt JUDr. Heinz Tausendfreund in Meersburg am Bodensee

Durch den Abschluss einer Lebensversicherung kann der Erblasser einem Bedachten unter Lebenden etwas zuwenden. Hierdurch muss er den Bedachten als Begünstigten des Vertrages einsetzen. Die Versicherungssumme fällt in diesem Fall nicht in den Nachlass. Allerdings spielt sie bei Pflichtteilsansprüchen eine Rolle, weil sich hierauf ein Pflichtteilsergänzungsanspruch stützen kann. Unabhängig hiervon ist aber die Versicherungssumme zu versteuern.

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