Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist das für die Nachlasssachen zuständige Gericht. Es ist regelmäßig das Amtsgericht, das für den letzten Wohnort des Erblassers zuständig ist. Ausnahmen gibt es etwa in Baden-Württemberg. Hier übernehmen die staatlichen Notariate teilweise die Aufgaben des Nachlassgerichts. Besonderheiten bestehen auch bei der Vererbung von landwirtschaftlichen Betrieben, für die teilweise die Landwirtschaftsgerichte zuständig sind. Bei den Amtsgerichten sind die jeweiligen Aufgaben teilweise den Rechtspflegern, teilweise den Richtern zugewiesen. Das Nachlassgericht ist für die Sicherung des Nachlasses, die Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen, die Erteilung von Erbscheinen und weitere Vorgänge zuständig.