Scheidung und Testament
Die Ehescheidung kann auf die Wirksamkeit von Testamenten Einfluss nehmen. Wird durch ein Testament oder ein Erbvertrag der Ehegatte begünstigt, so wird ein derartiges Testament im Falle der Scheidung regelmäßig unwirksam. Weil die Dauer eines Scheidungsverfahrens oft nicht in der Hand der Beteiligten liegt, tritt dies bereits dann ein, wenn der Erblasser einen Scheidungsantrag gestellt hatte und beim Todesfall die Voraussetzungen für eine Scheidung (also insbesondere der Ablauf der Wartefrist) gegeben waren.