Stundung des Pflichtteilsanspruchs
Der Pflichtteilsanspruch ist nach dem Gesetz mit dem Erbfall fällig. Da er ein Geldanspruch ist, kann er die Erben dazu zwingen, das vorhandene Vermögen kurzfristig zu veräußern. Ein solches Vorgehen führt leicht zu einer Veräußerung unter Preis oder zu Unzeit. Um dem Erben hier etwas Luft zu lassen, besteht in besonderen Fällen die Möglichkeit, den Pflichtteilsanspruch stunden zu lassen.