Überschuldung des Nachlasses
Bei einer Überschuldung des Nachlasses hat der Erbe verschiedene Möglichkeiten. Er kann das Erbe ausschlagen, er kann ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen, eine Nachlassverwaltung durchführen lassen oder nach Inventarerrichtung die Erschöpfungseinrede erheben. Was im Einzelfall das Beste ist, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Hier sollte sich der Erbe fachkundig beraten lassen, erst recht, wenn nicht sofort erkennbar ist, ob der Nachlass tatsächlich überschuldet ist.