Zugewinngemeinschaft und Erbrecht
Die Zugewinngemeinschaft ist ein besonderer Güterstand von Ehegatten. Sie ist der gesetzliche Güterstand und deshalb sehr häufig. Dieser Güterstand führt bei Ende der Ehe zu Ausgleichsansprüchen der Ehegatten. Dieser Ausgleich wird beim Ende der Ehe durch den Tod eines der Ehepartner pauschaliert. Hier wird der gesetzliche Erbteil des Ehegatten um ein Viertel erhöht, um so eine Diskussion über die Höhe der Ansprüche zu vermeiden. Der Ehegatte kann allerdings das Erbe ausschlagen und den regulären Zugewinn und sein Pflichtteil verlangen. Ob dies sinnvoll ist, lässt sich in der Regel berechnen. Allerdings muss bedacht werden, dass der Ehegatte dann keinen unmittelbaren Zugriff aufs Erbe mehr hat.